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Häufig gestellte Fragen

  • Mit welchen Lehrmitteln arbeiten Sie?
    Die Lehrmittel hängen von den Vorgaben Ihres Kantons und den Bedürfnissen des Kindes ab. Wir arbeiten meist mit einer Kombination aus mehreren Lehrmitteln, wobei wir die vom Kanton als obligatorisch eingestuften mit eigenen Materialien und anderen Lehrwerken ergänzen. Mathematik obligatorische Lehrmittel:Zahlenbuch, Mathematik vom Lehrmittelverlag Zürich ergänzt mit: Fermi Box, Online Lernplattformen, weitere Übungshefte, eigene Materialien, Deutsch obligatorische Lehrmittel: Sprachland, Sprachstarken ergänzt mit: Online Lernplattformen, Lesebücher, Hörspiele, Projektunterricht mit eigenen Materialien Englisch New World, Young World, eigene Materialien Französisch Dis Donc, Französisch Führerschein, eigene Materialien NGM: NaTech, eigene Materialien, je nach Interessen des Kindes
  • Begleiten Sie auch Kinder im KiGA und in der 1./2. Klasse?
    Im Moment beschränken sich unsere Angebote auf den 2. Zyklus, also 3. bis 6. Klasse. Über den Newsletter können Sie sich auf dem Laufenden halten. Wir informieren Sie darüber, sobald unser Angebot ausgebaut wird.
  • Vermitteln Sie auch Lehrpersonen?
    Da wir viele Anfragen erhalten und selbst zu wenig freie Kapazitäten haben, vermitteln wir auch Lehrpersonen und Lerngruppen. Wir führen eine Liste mit Lehrpersonen, eine mit Lerngruppen und eine Liste mit Familien, die Lp's suchen. Wenn wir eine passende Kombination finden, vernetzen wir die beiden miteinander. Für den Aufwand auf unserer Seite verlangen wir eine Vermittlungsgebühr.
  • Muss ich das Homeschooling irgendwo anmelden?
    Schule: Wenn du dein Kind homeschoolen willst, solltest du als erstes die Schule informieren. VSA: Das Homeschooling muss der “Aufsicht Privatschule” des Volksschulamts gemeldet werden. Dazu kannst du dieses Formular ausfüllen und Herrn Kull oder Frau Schwartz (Stand Dez 2021) zusenden. Bewilligung: Sobald ihr die Bestätigung vom VSA habt, könnt ihr direkt mit Homeschooling starten.
  • Wer darf mein Kind im Homeschooling unterrichten? (Kt. Zürich)
    Im Kanton Zürich ist es so, dass Eltern ihre Kinder während eines Jahres selbst unterrichten dürfen, d. h. ohne Lehrperson. Dieses Jahr kann zu Beginn sein, es kann aber auch für später aufgespart werden. Ab dem 2. Jahr müssen alle obligatorischen Lektionen (Mindestanzahl nach Stufe, s. Stundenplan) von einer ausgebildeten Lehrperson unterrichtet werden. Folgende Regel gilt: Lehrpersonen mit einem Primarschuldiplom dürfen Primarschul- und auch KiGA-Kinder unterrichten. SEK Lehrpersonen dürfen nur SEK Schüler unterrichten. Die Lektionen können auch auf mehrere Lehrpersonen aufgeteilt werden.
  • Kann ich als Handarbeitslehrerin meine Kinder selbst unterrichten? (Kt. Zürich)
    Als Handarbeitslehrerin kannst du nur die TTG Lektionen abdecken. Für alle anderen Fächer braucht es eine ausgebildete Lehrperson.
  • Was muss ich beim Ausfüllen des Stundenplans beachten? (Kt. Zürich)
    Beim Stundenplan sind folgende Vorgaben einzuhalten: Alle Fächer der entsprechenden Stufe müssen im Stundenplan abgedeckt sein. Hier kannst du nachschauen, welche Fächer bei deinem Kind abzudecken sind. Die vorgegebene wöchentliche Lektionenzahl muss eingehalten werden. Hier findest du die Vorgaben. Bei einer Gruppe bis zu 3 Kindern ist die Hälfte der Lektionen, bei 4 und 5 Kindern mindestens zwei Drittel der Lektionen der normalen Stundentafel einzuhalten. Der Stundenplan ist dem Alter entsprechend zu gestalten. Die folgenden maximalen Lektionenzahlen pro Tag sind einzuhalten: 1. Zyklus 6 Lektionen pro Tag (4 am Vormittag und 2 am Nachmittag) 2. Zyklus 7 Lektionen pro Tag (4 am Vormittag und 3 am Nachmittag) 3. Zyklus 9 Lektionen pro Tag (5 am Vormittag und 4 am Nachmittag)
  • Welche Lehrmittel brauch ich?
    Die obligatorischen Lehrmittel sind zu verwenden, wobei ihr diese beliebig mit weiteren Materialien ergänzen könnt. Die obligatorischen Lehrmittel können bei der Schulgemeinde auf Anfrage kostenlos bezogen werden.
  • Wie viele Kinder dürfen in einer Lerngruppe sein?
    n einer Gruppe dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig unterrichtet werden. Beachte: Die Anzahl obligatorischer Lektionen nimmt bei mehr als 3 Kindern zu.
  • Ist Online Unterricht im Homeschooling erlaubt?
    Die obligatorischen Pflichtlektionen (s. Stundentafel) müssen von einer Lehrperson vor Ort unterrichtet werden. Online Lektionen können nicht zu diesen Pflichtlektionen gezählt werden.
  • Welche Inhalte müssen im HS abgedeckt werden?
    Lehrplan: Die unterrichtende Person ist verantwortlich, dass die Lernziele des kantonalen Lehrplans (Lehrplan 21) erreicht und die wöchentliche Lektionenzahl eingehalten werden. Ausserschulische Aktivitäten: Hobbys (Musik, Sport,…), die wöchentlich ausgeführt und von ausgebildeten Lehrpersonen unterrichtet werden, können teilweise auch als Lektion im entsprechenden Fach (Musik, Sport, BG) gezählt werden. Klärt dies am besten mit dem VSA ab. Dokumentation: Es ist zwingend, das Lernen zu dokumentieren (analog oder digital). Ein Übertritt zurück in die Schule sollte zu jeder Zeit möglich sein.
  • Ist online Unterricht im Homeschooling offiziell erlaubt?
    Auch das ist kantonal unterschiedlich geregelt. In den Kantonen, in denen das Homeschooling sehr frei durchgeführt werden (AG, BE), zählen online Lektionen genau gleich wie Unterricht vor Ort zum Homeschooling. Im Kanton Zürich jedoch können online Lektionen NICHT zu den obligatorischen Lektionen gezählt werden. Eine Lehrperson muss hier die vorgegebene Anzahl Wochenlektionen (Bsp. bei bis zu 3 Kindern die Hälfte der offiziellen Stundentafel) physisch anwesend sein. Online Lektionen dürfen also die anderen Wochenlektionen nur ergänzen und nicht ersetzen. Da sich diese Regelungen auch immer wieder ändern, empfehlen wir, die Anerkennung von Online Lektionen beim zuständigen Kanton abzuklären.

Wie eine Pflanze Raum und Licht zum Wachsen braucht, so benötigt ein Kind Liebe und Freiheit zur Entfaltung. 

 

Sigrid Leo

Glückliche Kinder
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